Surf - Wettsegelordnung (SWO)

1. Allgemeines
Für das Wettsurfen ist der Arbeitskreis IV (Segelsurfen) zuständig.
Für das Wettsurfen gelten die nachstehend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
1.1. die “Wettfahrtregeln (WR) der International Sailing Federation (ISAF)” mit den Zusatzbestimmungen des DSV, 1.2. die Surf - Wettsegelordnung mit Anlage, 1.3. die Surf - Meisterschaftsordnung mit den Anlagen und der Durchführungsvorschrift für Dopingkontrollen, 1.4. die Surf - Ranglistenordnung mit Anlage, 1.5. die Surf - Bundesligaordnung und deren Durchführungsvorschrift für die Surf - Bundesliga, 1.6. die von der ISAF bzw. dem DSV anerkannten Klassenregeln.

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Wettfahrt (race) = Einzelwettfahrt 2.2. Regatta = eine oder mehrere Wettfahrten einer oder mehrerer Klassen an einem oder mehreren Tagen 2.3. Regattaserie = mehrere Regatten
3. Einstufung der Surf - Regatten

Im Bereich des Deutschen Segler - Verbandes unterscheidet man folgende Regatten:
Meisterschaften
Meisterschaften sind Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Deutsche Meisterschaften. Sie können auch für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Senioren, Jugendliche oder Frauen offen sein oder sich auf eine bestimmte Art des Surfens, wie zum Beispiel Slalom beschränken. Surf-Meisterschaften bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV.
Ranglistenregatten
Ranglistenregatten sind die von einer Klassenvereinigung an den DSV gemeldeten Regatten, deren Ergebnisse in die Berechnung der Rangliste eingehen. Ranglistenregatten müssen den Vorschriften der Surf - Ranglistenordnung (SRO) des DSV entsprechen.
Verbandsregatten
Verbandsregatten sind Regatten, die über den Bereich eines Vereines hinaus ausgeschrieben werden.
Jugendregatten
Jugendregatten sind Regatten, für die ein Höchstalter festgelegt ist. Näheres ist in der Anlage zur SWO festgelegt.
Vereinsregatten
Vereinsregatten sind Regatten, die nur für Mitglieder des Vereines ausgeschrieben sind. Diese sollten nach den WR durchgeführt werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1. Die Teilnahme an der offiziellen Deutschen Meisterschaftsserie Kitesurf-Trophy ist laut DSV nur möglich mit einer Mitgliedschaft in der GKA (German Kitesurf Association e.V.) und einr Mitgleidschaft in einem DSV (Deutscher Segelverband) anerkannten Verein. Das gilt auch für Rookies. Ohne diese Mitgliedschaften ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. Dies muß in der Ausschreibung bekanntgegeben werden. 4.2. Jeder Surfer muss dem durchführenden Verein auf Verlangen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. 4.3. Sollten Wettfahrtteilnehmer Mitglieder in mehreren Verbandsvereinen des DSV sein und sind auf dem Meldeformular mehrere Vereine angegeben, so gilt nur der erstgeschriebene.

5. Wettfahrtleitung
5.1. Die Wettfahrtleitung ist für die sachgemäße Abwicklung aller technischen Angelegenheiten einer Regatta verantwortlich. 5.2. Der Wettfahrtleiter entscheidet, 5.2.1. ob die Wettfahrt gesurft wird oder nicht, 5.2.2. über die Bahnen und deren Länge, 5.2.3. über die Art des Startes, evtl. Wiederholung und die Festlegung der Start- und Ziellinie, 5.2.4. über die nach den WR zu setzenden Signale, 5.2.5. über die Sicherheitsmaßnahmen, 5.2.6. über Verschiebung, Abkürzung oder Abbruch einer Wettfahrt. 5.3. Die Wettfahrtleitung überwacht die Einhaltung der Klassen-, Vermessungs- und Führerscheinbestimmungen. Sie kann einen Vermesser einsetzen. Beanstandungen sind im Protestwege zu klären. 5.4. Wettfahrtleiter, die bei den Deutschen (Jugend-) Meisterschaften sowie den vom Ausschuss für Segel- und Kitesurfen gemäß Wettfahrtleiter- und Schiedsrichter-lizenzordnung festgelegten hochrangigen Regatten eingesetzt werden, müssen im Besitz einer gültigen DSV-Wettfahrtleiterlizenz sein.

6. Schiedsgericht
6.1. Das Schiedsgericht besteht aus mindestens drei Personen und behandelt und entscheidet Proteste, Anträge und Mitteilungen. Ist ein ernannter Schiedsrichter verhindert und sind andere ernannte Schiedsrichter nicht verfügbar, so hat das Schiedsgericht das Recht, sich durch Zuwahl qualifizierter Personen zu ergänzen.
Das Schiedsgericht soll, soweit möglich, aus eigener Anschauung urteilen. Der durchführende Verein sorgt dafür, daß die Schiedsrichter in die Lage versetzt werden, den Ablauf der Wettfahrten zu verfolgen und bei Regelverstößen tätig zu werden.
Sind mehrere Schiedsgerichte eingesetzt, so ist ein Obmann für diese zu benennen. 6.2. Ein Vermessungsprotest über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, wird am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen. 6.3. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind durch Aushang bekannt zu geben. 6.4. Obleute des Schiedsgerichtes, die bei Deutschen (Jugend-) Meisterschaften sowie den vom Segelsurfausschuss Wettsegeln gemäß Wettfahrtleiter- und Schiedsrichterlizenzordnung festgelegten hochrangigen Regatten eingesetzt werden, müssen im Besitz einer gültigen DSV - Schiedsrichterlizenz sein. 6.5. Wird eine Internationale Jury eingesetzt, bedarf diese der vorherigen Zustimmung des Deutschen Segler-Verbandes.

7. Berufungen
7.1. Berufungen werden durch den Berufungsausschuß des DSV entschieden. 7.2. Berufungen, die den Surf - Ligabetrieb betreffen, werden vom AK IV (Segelsurfen) entschieden. 7.3. Nicht berufungsfähig sind: 7.4. Falls vom Berufungsausschuß zur erneuten Verhandlung zurückgewiesene Fälle nicht innerhalb der gesetzten Frist neu verhandelt und mit ihrem Ergebnis dem Berufungsführer und dem Berufungsausschuß mitgeteilt sind, kann der Schlichtungsausschuß des DSV auf Antrag entsprechende Maßnahmen ergreifen. 7.5. Die aus einer Entscheidung des Berufungsausschusses entstehenden Kosten trägt der Veranstalter.

8. Protestgebühr
Im Bereich des DSV dürfen Protestgebühren nicht erhoben werden.

9. Wertung 9.1. Es wird empfohlen, das Low - Point - System anzuwenden. 9.2. Im Funboardbereich kann nach dem Punktsystem der International Funboard Class Association (IFCA) gewertet werden, sofern die Disziplinen Raceing (Up- und Down-windrace), Slalom und Wave/Freestyle Bestandteil der Regattaserie sind.

10. Werbung
Die nationalen Klassen haben das Recht, die Werbekategorie gemäß ISAF-Advertising Code selbst festzulegen. Die Entscheidung muss der DSV-Geschäftsstelle bis zum 1. Oktober für das folgende Jahr schriftlich mitgeteilt werden. Wenn keine Meldung erfolgt, gilt Kategorie „C“. Im Übrigen gilt der Advertising Code, der Bestandteil der WR ist.

11. Preise
Für Wanderpreise wird eine Stiftungsurkunde empfohlen.

12. Sonderbestimmungen für das Kitesurfen
12.1. Anstelle von 4.1 gilt: Vor der ersten Wettbewerbsteilnahme hat jeder Aktive den Nachweis an der Teilnahme an einer Sicherheitseinweisung zu erbringen. 12.2. Die Bestimmungen 5.4 und 6.4 sowie 10 entfallen für den Bereich Kitesurfen.

13. Abweichungen
Erprobungen neuer Wettkampfformen, die von der Surf - Wettsegelordnung und der Surf - Ranglistenordnung abweichen, können auf Antrag zeitlich begrenzt vom AK IV genehmigt werden.

Anlage zur Surf - Wettsegelordnung

Jugendwettsurfen im Deutschen Segler-Verband
1. Jugendregatten
Jugendregatten sind Regatten, an denen nur Surfer/innen teilnehmen können, die im Jahr der Regatta höchstens das 19. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.
2. Werbung
Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol- und Tabakprodukte an Surfausrüstung und Kleidung ist Jugendsurfern untersagt.
3. Ranglistenregatten in den Jugendmeisterschaftsklassen
Es gilt die Surf-Ranglistenordnung (SRO) mit folgenden Besonderheiten: 3.1. Die Teilnahme an Ranglistenregatten in den Jugendklassen muss auch Jugendseglern möglich sein, die noch nicht Mitglied der betreffenden Klassenvereinigung sind. 3.2. Als Ranglistenregatten können sowohl (reine) Jugendregatten als auch Regatten, für die eine andere oder keine Altersbeschränkung gilt, benannt werden; in die Berechnung der Rangliste geht immer die Gesamt-Ergebnisliste ein. 3.3. Die Landesjugendobleute können der Klassenvereinigung der Jugendmeisterschaftsklassen bis zum Ende des Vorjahres eine Ranglistenregatta für ihr Bundesland vorgeben.