Antrag zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft besteht ab Eintrittsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss 2 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich per Post, Mail oder Fax bei der GKA eingegangen sein.


Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen.

Der Jahresbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Aufnahme während des Jahres erfolgt. Eine (anteilige) Rückerstattung bei Beendigung der Mitgliedschaft während des Jahres ist ausgeschlossen.

Der Beitrag ist auf 20€ proPerson/ pro Jahr festgeschrieben.

Weiter Infos sind in der Satzung zu finden.